Maskenpflicht

© Ajuntament de Tarragona

In öffentlichen Bereichen muss jederzeit eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden, unabhängig davon, ob es möglich ist, den erforderlichen Sicherheitsabstand zwischen den Personen einzuhalten (gemäß den Vorschriften des Gesundheitsministeriums: Beschluss SLT/1648/2020 vom 8. Juli 2020)

Wann?

Ab dem 9. Juli, einschließlich. Jederzeit, auch wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.

Wer?

  • Ab 6 Jahren, einschließlich.
  • Empfohlen wird das Tragen für Kinder von 3 bis 5 Jahren.

Wo?

  • An allen Orten im Freien oder im Inneren, die zur öffentlichen Nutzung vorgesehen oder für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
  • Dazu zählen Naturbereiche wie Wälder, Strände o.ä.

Ausnahmen:

  • Atemwegserkrankung oder -beschwerden, die sich durch die Nutzung der Mund-Nasen-Schutzmaske verschlimmern können
  • Nicht ausreichende Selbstständigkeit zum Abnehmen der Mund-Nasen-Schutzmaske
  • Verhaltensstörungen, die deren Verwendung unmöglich machen
  • Sportliche Betätigung im Freien
  • Abgegrenzte Räume, die durch eine einzige Personengruppe genutzt wird, die regelmäßig miteinander in Kontakt steht (Privatwohnungen, Klassenräume, Ferienheime...)

Weitere Informationen finden Sie unter „Fragen und Antworten zur Nutzung von Mund-Nasen-Schutzmasken“ in Canal Salut.

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